Jährliche Schuluntersuchung
In der Schweiz ist eine jährliche zahnärztliche Untersuchung aller Schulkinder gesetzlich vorgeschrieben. Zur Teilnahme sind grundsätzlich alle schulpflichtigen Kinder verpflichtet, die Teilnahme kann aber auf die vor – und nachschulpflichtigen Kinder ausgedehnt werden. Die Kosten für die Untersuchung bei Ihrem Kinderzahnarzt in Zug tragen die Schulgemeinden. Schulkindern bzw. ihren Eltern entstehen grundsätzlich keine Kosten.