Kronen- und Brückenprothetik

Bei Kronen und Brücken handelt es sich um
sogenannten festsitzenden Zahnersatz. Sie
bestehen entweder aus Vollkeramik oder aus
einer Keramik in Verbindung mit einer Gold-
Platin-Legierung („Verbund-Metall-Keramik“).

Eine Krone kommt dann in Frage, wenn die
ursprüngliche eigene Zahnkrone stark zerstört
ist, aber die Zahnwurzel noch intakt ist. Evtl.
muss der Zahn dazu vorgängig wurzelbehandelt
werden (s. auch „Endodontie“). Er kann dann auch
mit einer Stiftkrone („Stiftzahn“) versorgt werden.

Mit einer Brücke können Zahnlücken versorgt werden, wenn keine Zahnwurzel mehr vorhanden ist. Dabei werden die Zähne hinter und vor der
Lücke („Pfeilerzähne“) beschliffen und mit Kronen –
zwischen welchen dann die sog. Zwischenglieder
hängen – versorgt, wodurch wieder eine durch-
gängige Zahnreihe entsteht.

Alternativ kann die Versorgung auch mittels Implan-
taten erfolgen. Diese Variante hat den Vorteil, dass
sie unabhängig von Pfeilerzähnen ist und diese
somit auch nicht beschliffen werden müssen
(s. „Implantologie“).

 
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